Neue Satzung für Kindertagesstättennutzung CDU wird darauf achten, bei Bedarf, weitere Krippenplätze zu schaffen.
Die Verwaltung hat mit der neuen Kindertagesstättenbenutzungssatzung eine Satzung geschaffen, die den Erfordernissen für die nächsten Jahre entspricht.
Die Verwaltung hat mit der neuen Kindertagesstättenbenutzungssatzung eine Satzung geschaffen, die den Erfordernissen für die nächsten Jahre entspricht.
Es werden klar die Aufnahmebedingungen, An – und Abmeldungen und Öffnungszeiten geregelt.
Besonders die Öffnungszeiten für Früh- und Spätdienst sind für jeden verständlich festgeschrieben.
Benutzungsbedingungen unserer Tagestätten – sauberes erscheinen- Frühstück von zu Hause ja – keine Süßigkeiten und Getränke.
Wie ist mit Krankheiten umzugehen und wann ist der Besuch zu unterlassen.
Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz sowie Haftung werden geregelt und auf die Kindertagesstättengebührensatzung wird hingewiesen auf die ich jetzt zu sprechen komme.
2003 wurden die Kindergartengebühren letztmalig angepasst.
Die CDU Fraktion hat ganz klar ausgesagt, dass Sie keine Gebührenerhöhungen mittragen werde. Kindergartenbeiräte , Jugend und Sportausschuss haben sich in mehreren Sitzung darauf geeinigt, Krippenbereich und Tagestätte gleich zu behandeln.
In den Ausschüssen wurde eine Erhöhung um 20,--, 15,-- und 10,-- Euro diskutiert.
Um eine 1/3 Kostendeckung zu erhalten, einigten wir uns für eine Erhöhung für das erste Kind von 110,-- auf 120 Euro und für das zweite Kind , das gleichzeitig die Einrichtung besucht , von 70 auf 76,-- Euro. Falls ein Drittkind ebenfalls die Tagesstätte besucht ist dieses kostenfrei. Wird der Frühdienst oder Spätdienst genutzt wird ein monatlicher Betrag von je 10,-- Euro fällig.
Auch die Regelung für Urlaubskinder mit einem täglichen Beitrag von 7,50 Euro ist vertretbar.
Das erweiterte Angebot an die Eltern unserer Stadt, hat die CDU Fraktion dazu bewegt, dieser Gebührenanpassung zuzustimmen, vor allem unter Berücksichtigung der Vorlage 18 – Richtlinien über die Ermäßigung der Gebühren für die Kindertagestätten unserer Stadt.
Hier werden die Einkommensgrenzen mit dem prozentualen Ermäßigungen geregelt.
Neu hinzugekommen ist eine 10 % ige Ermäßigung für die Eltern die bis zu 30% über der Bemessungsgrundlage „ Einkommensgrenze“ liegen.
Wir werden darauf achten, bei Bedarf , weitere Krippenplätze zu schaffen.
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Erzieherinnen in unseren Betreuungseinrichtungen für Ihre Arbeit bedanken, die hier eine gute Arbeit an unseren Jüngsten tun.
Die CDU Fraktion stimmt allen drei Vorlagen zu.
|